Los Caños de Meca, Spanien

Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen für Ihren Reiturlaub

1. Abschluss des Reisevertrages
Der Abschluß des Reisevertrages erfolgt durch schriftliche Reiseanmeldung und eine entsprechende Reisebestätigung des Veranstalters.

2. Zahlung des Reisepreises
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Rücktritt werden Stornokosten erhoben, die sich wie folgt errechnen:
Bis zur dritten Woche vor Reiseantritt:20%
Ab der dritten Woche vor Reiseantritt :30%
Ab der zweiten Woche vor Reiseantritt :40%
Eine Woche vor Reiseantritt:60%
Zwei Tage vor Reiseantritt:100%

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung laut Reiseunterlagen.

4. Reiterliches Können
Unsere Touren sind nicht für Anfänger geeignet. Deshalb bitten wir Sie, auf dem Anmeldeformular Ihre reiterlichen Fähigkeiten darzulegen. Das Höchstgewicht des Reiters sollte 95 kg nicht überschreiten. Bei Mehrgewicht muß Rücksprache mit dem Veranstalter gehalten werden

5. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, fristlos den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reisende trotz einer Abmahnung den Ablauf und die Gruppe erheblich weiter stört, sofern seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu.

6. Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Es liegt im Ermessen des Veranstalters die Reise auch dann durchzuführen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

7. Beschwerden
Beschwerden sollten gleich vor Ort ausgesprochen werden. Anspruch wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Reise auftreten können. Deshalb empfehlen wir, den Abschluß einer Auslandskranken-/Unfallversicherung.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Auseinandersetzungen ist der Wohnsitz des Veranstalters.

Barbate, Stand Januar 2014